Lehrgang Maschinisten

Hier werden allgemeine Grundlagen von Fahrzeugen, Motoren, Feuerlöschkreiselpumpen, Wasserförderung und technischen Geräten erläutert.
Außerdem werden die Aufgaben des Maschinisten erläutert und Rechtsgrundlagen unterrichtet.

Voraussetzung für den Lehrgang:

– Truppmannausbildung Teil II bestanden

– Führerschein der Klasse B

Weitere Informationen: Lehrgang Maschinisten NABK