Hier werden allgemeine Grundlagen von Fahrzeugen, Motoren, Feuerlöschkreiselpumpen, Wasserförderung und technischen Geräten erläutert.
Außerdem werden die Aufgaben des Maschinisten erläutert und Rechtsgrundlagen unterrichtet.
Voraussetzung für den Lehrgang:
– Truppmannausbildung Teil II bestanden
– Führerschein der Klasse B
Weitere Informationen: Lehrgang Maschinisten NABK