Lehrgang Atemschutzgeräteträger

Während der Ausbikldung werden die Teilnehmer im richtigen Umgang mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten unterrichtet. Vermittelt werden
unter anderem Kenntnisse über die Atmung des Menschen, verschiedene Atemgifte und die verschiedenen Atemschutzgeräte.

Voraussetzung für den Lehrgang:

– Truppmannausbildung Teil I bestanden

– Mindestalter 18 Jahre bei Lehrgangsbeginn

– Atemschutztauglichkeit durch ärztl. Bescheinigung nachgewiesen

Weitere Informationen: Atemschutzgeräteträger Lehrgang NABK

Lehrgangsleiter: Harald Cordes

Atemschutz ist Teamarbeit

Atemschutz ist Teamarbeit

 

Aus dem neuen Leitstand hat der Ausbilder alles im Blick

Aus dem Leitstand der neuen Übungsstrecke hat der Ausbilder alles im Blick