Während der Ausbikldung werden die Teilnehmer im richtigen Umgang mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten unterrichtet. Vermittelt werden
unter anderem Kenntnisse über die Atmung des Menschen, verschiedene Atemgifte und die verschiedenen Atemschutzgeräte.
Voraussetzung für den Lehrgang:
– Truppmannausbildung Teil I bestanden
– Mindestalter 18 Jahre bei Lehrgangsbeginn
– Atemschutztauglichkeit durch ärztl. Bescheinigung nachgewiesen
Weitere Informationen: Atemschutzgeräteträger Lehrgang NABK
Lehrgangsleiter: Harald Cordes